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	<title>Controlling &#38; Rating Annette Gotzen &#187; Wirtschaftsnachrichten</title>
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		<title>Neues aus Hückeswagen: Das Kulturmagazin HückWagazin</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 16:37:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annette Gotzen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaftsnachrichten]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit einigen Wochen ist das Online-Kulturmagazin hueckwagazin.de aktiv, und manch einer ist erstaunt, was alles an Kultur und Themen in einer Kleinstadt anfällt. Das kleine Magazin steht jedoch nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Verlagsgesellschaften. Denn bei hueckwagazin.de ist alles anders, ganz im Sinne eines Kulturmagazins. Jeder Einwohner aus Hückeswagen kann sich anmelden und seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Wochen ist das Online-Kulturmagazin <a href="http://www.hueckwagazin.de">hueckwagazin.de</a> aktiv, und manch einer ist erstaunt, was alles an Kultur und Themen in einer Kleinstadt anfällt.<span id="more-201"></span></p>
<p><img src="http://www.fremdkapital.de/wp-content/uploads/2009/09/hueck-logo-300x48.gif" alt="hueck-logo" title="hueck-logo" width="300" height="48" class="alignnone size-medium wp-image-484" /></p>
<p>Das kleine Magazin steht jedoch nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Verlagsgesellschaften. Denn bei hueckwagazin.de ist alles anders, ganz im Sinne eines Kulturmagazins. Jeder Einwohner aus Hückeswagen kann sich anmelden und seine Themen oder auch Veranstaltungstermine sofort online setzen. Aber auch erste Vereine und Verbände sind als Autor tätig, und füttern derzeit den Event-Kalender mit Terminen.</p>
<p>Interessant stellt sich auch die Themenauswahl dar. Denken viele bei Kultur eher an Grufties und Mufties, so schafft das Magazin den Spagat zwischen bodenständigem Schützenverein und einer Wave-Challenge in Beijing. Dann wiederum landet der Leser auf einen Artikel, der sich mit einem Rockevent in Frankreich beschäftigt. Für Naturfotografen wiederum ist ein eigener Location-Service ins Leben gerufen worden.</p>
<p>Der Gründer von hueckwagazin.de ist der heute als Photograph arbeitende Künstler Dieter Gotzen. Für den Geschäftsbetrieb des Magazins wurde das Unternehmen Gotzen&#038;Friends Management for ART and ARTIST GbR gegründet. Auch wenn hueckwagazin.de erst seit dem 17.07.2009 online erreichbar ist, so ist man seitens der Autoren stolz auf mittlerweile mehrere tausend Zugriffe. Wobei eine Kleinstadt natürlich eindeutig im Vorteil ist. Die Verfügbarkeit des Magazins breitete sich aus wie ein Flächenbrand.</p>
<p>Derzeit arbeiten etwa 4 Autoren und Redakteure miteinander. Sie entwickeln strategische Eventkonzepte, knüpfen Kontakte, oder unterstützen Bands bei ihrer PR-Arbeit. Schwerpunktthema derzeit ist das Konzert der Gruppe Grobschnitt, welches im Oktober 2009 statt findet.</p>
<p>Stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Hierzu der Gründer:&#8221;&#8230;gemeinsam mit drei meiner Kunden, für die ich fotografisch arbeite, beteiligen sich mit am Aufbau. Zuerst waren sie skeptisch, aber als ich ihnen das Rahmenkonzept vorstellte, gab es keinerlei Bedenken mehr. Hier trafen Profis einfach auf Profis, und eine solche Konstellation ist einfach unschlagbar.&#8221;</p>
<p>Freuen wir uns auf zahlreiche Aktionen, interessante Berichte und gelungene Events seitens des neuen Online-Magazins <a href="http://www.hueckwagazin.de">hueckwagazin.de</a></p>
<p>Kontaktdaten:</p>
<p>Online-Kulturmagazin HückWagazin.de<br />
Redaktion<br />
Internet: <a href="http://www.hueckwagazin.de" target="_blank" >http://www.hueckwagazin.de</a><br />
Email: <a href="mailto:redaktion@hueckwagazin.de">redaktion@hueckwagazin.de</a></p>
<p>Quellenangabe: <a href="http://www.fremdkapital.de" target="_blank" >http://www.fremdkapital.de</a></p>
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		<title>BGH: Google AdWord-Werbung I ZR 125/07 u. a.</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Feb 2009 09:21:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annette Gotzen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof (BGH)]]></category>
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		<description><![CDATA[In drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst. In zwei Sachen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine Google eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst. <span id="more-158"></span>In zwei Sachen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint, in der dritten Sache hat er dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie vorgelegt.</p>
<p>In den Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine Marke oder eine Unternehmensbezeichnung) oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe dieser Bezeichnung als Suchwort in die Suchmaschine in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock eine als solche gekennzeichnete Anzeige des Dritten (mit Link auf dessen Website) als Werbung für seine Waren oder Dienstleistungen erscheint. In den entschiedenen Fällen enthielt die Anzeige weder das als Suchwort verwendete fremde Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Kennzeicheninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte.</p>
<p>Im ersten Verfahren – I ZR 125/07 – hatte die beklagte Anbieterin von Erotikartikeln gegenüber Google das Schlüsselwort &#8220;bananabay&#8221; angegeben. &#8220;Bananabay&#8221; ist für die Klägerin, die unter dieser Bezeichnung ebenfalls Erotikartikel im Internet vertreibt, als Marke geschützt. Ist eine als Schlüsselwort benutzte Bezeichnung – wie in diesem Fall – mit einer fremden Marke identisch und wird sie zudem für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die die fremde Marke Schutz genießt, hängt die Annahme einer Markenverletzung in einem solchen Fall nur noch davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt. Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.</p>
<p>Im zweiten Verfahren – I ZR 139/07 – standen sich zwei Unternehmen gegenüber, die über das Internet Leiterplatten anbieten. Für die Klägerin ist die Marke &#8220;PCB-POOL&#8221; geschützt. Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben &#8220;pcb&#8221; angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für &#8220;printed circuit board&#8221; (englisch für Leiterplatte) verstanden werden. Die Adword-Anmeldung von &#8220;pcb&#8221; hatte zur Folge, dass auch bei Eingabe von &#8220;PCB-POOL&#8221; in die Suchmaschine von Google in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste eine Anzeige für Produkte des Beklagten erschien. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Klage unter Aufhebung des Berufungsurteils abgewiesen. Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier &#8220;pcb&#8221;) auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen. Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war, kam es auf die in dem Verfahren I ZR 125/07 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Rechtsfrage nicht mehr an.</p>
<p>Am dritten Verfahren – I ZR 30/07 – war ebenfalls die Klägerin des zweiten Verfahrens – sie führt die Unternehmensbezeichnung &#8220;Beta Layout GmbH&#8221; – beteiligt. Hier ging es darum, dass ein anderer Wettbewerber bei Google als Schlüsselwort die Bezeichnung &#8220;Beta Layout&#8221; anmeldet hatte. Auch in diesem Fall erschien immer dann, wenn ein Internetnutzer bei Google als Suchwort &#8220;Beta Layout&#8221; eingab, neben der Trefferliste ein Anzeigenblock mit einer Anzeige für die Produkte des Wettbewerbers. In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, das eine Verletzung der Unternehmensbezeichnung und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch mit der Begründung verneint hatte, es fehle an der für die Verletzung der Unternehmensbezeichnung erforderlichen Verwechslungsgefahr. Der Internetnutzer nehme nicht an, dass die in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste erscheinende Anzeige von der Beta Layout GmbH stamme. Diese tatrichterliche Feststellung des Verkehrsverständnisses war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden. Da der Schutz der Unternehmensbezeichnungen anders als der Markenschutz nicht auf harmonisiertem europäischem Recht beruht, kam in diesem Verfahren eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht in Betracht.</p>
<p>Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZR 125/07 – Bananabay</p>
<p>LG Braunschweig – Urteil vom 7. März 2007 – 9 O 2382/06</p>
<p>OLG Braunschweig – Urteil vom 12. Juli 2007 – 2 U 24/07 – MMR 2007, 789</p>
<p>Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 – pcb</p>
<p>LG Stuttgart – Urteil vom 13. März 2007 – 41 O 189/06</p>
<p>OLG Stuttgart – Urteil vom 9. August 2007 – 2 U 23/07 – WRP 2007, 649</p>
<p>Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 – Beta Layout</p>
<p>LG Düsseldorf – Urteil vom 7. April 2006 – 34 O 179/05</p>
<p>OLG Düsseldorf – Urteil vom 23. Januar 2007 – 20 U 79/06 – WRP 2007, 440</p>
<p>Karlsruhe, den 22. Januar 2009</p>
<p><strong>Quellenangabe:<br />
 Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br />
 76125 Karlsruhe<br />
 Telefon (0721) 159-5013<br />
 Telefax (0721) 159-5501</strong></p>
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		<title>Krisen-Werbung</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jan 2009 14:28:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annette Gotzen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In wirtschaftlich angespannten Zeiten schaut fast jedes Unternehmen nach der Effizienz seiner Werbe- u. Marketingausgaben. Streuverluste sollen drastisch reduziert werden, klassische Werbeinstrumente wie Anzeigenschaltung und Werberundschreiben stehen auf dem Prüfstand. Auf neue Anforderungen und Konzepte hat sich unter anderem das Unternehmen PHOTOGRAPHIE Dieter Gotzen eingestellt. Das Kerngeschäft, die Photographie, zieht hierbei andere Bereiche mit und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In wirtschaftlich angespannten Zeiten schaut fast jedes Unternehmen nach der Effizienz seiner Werbe- u. Marketingausgaben. Streuverluste sollen drastisch reduziert werden, klassische Werbeinstrumente wie Anzeigenschaltung und Werberundschreiben stehen auf dem Prüfstand.<span id="more-146"></span></p>
<p>Auf neue Anforderungen und Konzepte hat sich unter anderem das Unternehmen PHOTOGRAPHIE Dieter Gotzen eingestellt. Das Kerngeschäft, die Photographie, zieht hierbei andere Bereiche mit und erschließt gleichzeitig neue Märkte und Kunden. Das dies funktioniert, zeigt sich an der Referenzliste des Studios.</p>
<p>Die Mischung zwischen informativem und unterhaltsam formuliertem Text und der zugehörigen Photographie weckt Interesse. Dies zeigen auch die Zugriffszahlen in den Media-Daten an, welche auf der Startseite von foto-dg.de veröffentlicht wurden. Dabei ist das Konzept in der jetzigen Form erst seit Oktober 2008 verfügbar, so das gegen Ende des Jahres der Inhaber Dieter Gotzen mit Besuchern jenseits der 200.000 rechnet.</p>
<p>Besucher einer Webseite ist die eine Seite. Wie sieht es aber mit der Wirksamkeit aus? Auch hier zeigt sich, das die konzeptionelle Seite aufgeht. Durch Trennung von Bild- u. Textmaterial kann der Besucher entscheiden, was er sehen und lesen möchte. Zudem finden Besucher der Webseite <a href="http://blog.foto-dg.de">blog.foto-dg.de</a> spannende Informationen rund um die Entstehung von Bildern, wie z. B. das Bildmaterial aus Bad Hindelang/Allgäu. Nicht nur die veröffentlichten Texte machen Lust auf mehr, die Bilder auf <a href="http://www.foto-dg.de">foto-dg.de</a> tun ihr übriges dazu.</p>
<p>Lassen wir den Chef mal aus dem Nähkästchen plaudern.</p>
<p>&#8220;&#8230;die Berichte aus Bad Hindelang verursachten hier richtig Arbeit. Wir verschickten zahlreiche Infos per Mail, unsere DVD über Bad Hindelang schwirrte permanent durch Hückeswagen und angrenzende Städte, und jetzt im Sommer haben wohl einige ihren Urlaub dort gebucht. Zudem möchten die Söhne meiner Frau unbedingt dort hin. Aktuell ist mir bekannt, das einige im Ortsteil Unterjoch ihren Skiurlaub verbracht haben.&#8221;</p>
<p>Und wie sieht es mit anderen Veröffentlichungen aus? So findet man z. B. auch Artikel über das Erzgebirge.</p>
<p>&#8220;&#8230;das sind alles PR-Artikel, welche wir kostenlos veröffentlicht haben. Sie stammten von Kollegen der schreibenden Zunft. Hier sehen wir nur die Zugriffe auf den Artikel. Ob jemand motiviert wurde das Angebot anzunehmen kann ich nicht beurteilen. Nicht von mir geschriebene Artikel enthalten grundsätzlich eine Quellenangabe.&#8221;</p>
<p>Wühlt man sich durch die interessant formulierten Artikel, finden sich zahlreiche Querverweise auf andere Unternehmen. Fallen diese unter den Begriff &#8220;bezahlte Links&#8221;? Auch hierzu nimmt der Inhaber Stellung.</p>
<p>&#8220;&#8230;nein, es werden keine veröffentlichten Links berechnet. Dies würde auch keinen Sinn machen. Wir betreiben ein hocheffizientes Marketing- u. Werbekonzept. Wir können nicht Anfangen Erbsen zu zählen, wenn wir die Welt erobern wollen und uns gegen asiatische Konkurrenz behaupten müssen.&#8221;</p>
<p>Generell ufern Kosten für umfangreiche Marketing- u. Werbmaßnahmen schnell aus. Um einen Neukunden über Werbemaßnahmen zu erhalten, kommen schnell 500,00 Euro zusammen. Ebenso ärgerlich sind für viele User aufgehende Pop-Ups. Da wird gut gemeinte und interessante Werbung schnell zum Negativerlebnis, und damit gleichzeitig Geld zum Fenster raus geworfen. Auch hier hebt sich PHOTOGRAPHIE Dieter Gotzen deutlich ab. Auf allen Onlineseiten ist nirgends ein Werbefenster oder Pop-Up zu finden. Und um bei den Kosten einer Werbemaßnahme zu bleiben, was kann und darf es letztendlich kosten?</p>
<p>&#8220;&#8230;wir sind ja aufgestellt für kleine- u. mittlere Unternehmen. Da kannst Du nicht tausende von Euros berechnen. Bei uns geht es los ab 15,00 Euro monatlich. Wobei der Begriff Kosten nicht so wirklich stimmt. Denn über unser Konzept fließen Einnahmen in einem Faktor von mind. 10 zurück. Somit bewegen wir uns hier in der Definition einer Investition.&#8221;</p>
<p>Vielleicht ist das Angebot von PHOTOGRAPHIE Dieter Gotzen auch für Sie interessant. Die Kontaktdaten des Unternehmens:</p>
<p>PHOTOGRAPHIE Dieter Gotzen<br />
Telefon: (02192) 9358927<br />
Telefax: (02192) 935223<br />
Email: <a title="Mailadresse Photographie Dieter Gotzen" href="mailto:studio@foto-dg.de" target="_blank">studio@foto-dg.de</a><br />
Internet: <a title="Webseite Photographie Dieter Gotzen" href="http://www.foto-dg.de" target="_blank">http://www.foto-dg.de<br />
</a><a title="Kontaktformular" href="http://blog.foto-dg.de/?page_id=862" target="_self">Kontaktformular</a><a title="Webseite Photographie Dieter Gotzen" href="http://www.foto-dg.de" target="_blank"></a></p>
<p>Quellenangabe: www.fremdkapital.de</p>
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